1969, mit Beginn der Oppositionszeit in Bonn, richtete die CSU-Landesgruppe neue Arbeitskreise für die wichtigsten Sachbereiche ein. Einer davon, die Arbeitsgruppe II, beschäftigte sich mit der Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik. Sie wurde geführt von Bundesminister a. D. Hermann Höcherl. Die Umbenennung in "Arbeitsbereich III" ab 1972 änderte nichts daran, dass Hermann Höcherl für "Finanzen allgemein, Geld und Kredit" zuständig war. Doch innerhalb des Arbeitsbereichs gab es weitere Aufgaben, die von anderen Abgeordneten betreut wurden. So waren Dr. Walter Althammer für den Haushaltssektor, Dr. Reinhold Kreile für den Steuersektor und Dr. Fritz Zimmermann sowie Leo Wagner für die Fragestunde verantwortlich.
1976, mit Beginn der 8.Wahlperiode, übernahm Dr. Theo Waigel die Leitung der "Arbeitsgruppe III", wie sie jetzt hieß. Sie war für Haushalt, Steuern, Geld und Kredit eingesetzt worden. Als Waigels offizieller Stellvertreter fungierte bis 1980 Dr. Reinhold Kreile. Mit seinem Eintritt in den Haushaltsausschuss im Herbst 1978 gehörte Klaus Rose fortan dieser Arbeitsgruppe III an. 1980 bekam sie die Bezeichnung "Arbeitskreis II". Als Leiter wurde Dr. Erich Riedl gewählt. Er war - gemeinsam mit seinem Stellvertreter Dr. Dionys Jobst - zuständig für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Verkehr/Post, Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Finanzen und Steuern, sowie für Mittelstand.
1983, nach der Regierungsübernahme in Bonn, begann für mehrere Legislaturperioden die Tätigkeit des "Arbeitskreises III: Finanzen und Haushalt". In der 10.Wahlperiode (1983-1987) wirkte Michael Glos als Vorsitzender und in der 11.Wahlperiode (1987-1990) Dr. Kurt Faltlhauser. Ab der 12.Wahlperiode, nach der Bundestagswahl vom 2. Dezember 1990, kam die Führung wieder in neue Hände: Die CSU-Landesgruppe wählte nach der Konstituierung anfangs 1991 Dr. Klaus Rose zum Vorsitzenden des Arbeitskreises III.
Im Gefolge der Deutschen Einheit gab es eine Vielzahl von finanzpolitischen Themen. Dazu zählte im Jahr 1991 das Steueränderungsgesetz, der Straßenbauhaushalt, die Steuer- und Umweltpolitik, das Kindergeld und das Ehegattensplitting, die Mittelstandskomponente im Steueränderungsgesetz, die EG-Bankrechtsharmonisierung oder die bäuerliche Landschaftspflege. Im Jahr 1992 standen die Verbesserung der beruflichen Fortbildung, insbesondere die Meister-Fortbildung, und ebenso die steuerlichen Probleme bei der Heimunterbringung älterer Menschen im Mittelpunkt. Dann gab es die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, das Standortsicherungsgesetz, den Maastricht-Vertrag, den Soziale Wohnungsbau, die Gewerbesteuer, die Mineralölsteuer und die Besteuerung von Alterseinkünften. 1993 bescherte das Bundesverfassungsgericht die Diskussion über den Grundfreibetrag, außerdem gab es die Bahnreform und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die internationale Finanzpolitik mit Währungsfonds, das Gesundheitsstrukturgesetz, das Föderale Konsolidierungsprogramm, die Pflegeversicherung, die Haushaltskostenexplosion bei den Asylbewerbern, die Finanzlage bei der Bundesanstalt für Arbeit, den Kohlepfennig, die Finanzbeziehung zu Ungarn, die Gemeindefinanzen, das Schlechtwettergeld oder das Treuhandstrukturgesetz. Im Wahljahr 1994 schließlich stand mehrfach das Gesamtkonzept der Finanzpolitik der 90er Jahre auf der Tagesordnung, ebenso das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die Veränderung bei der Zollverwaltung oder die Verbesserung der Familienleistungsgesetze.
Anfangs 1995, nach der Neukonstituierung des Bundestages und der CSU-Landesgruppe, ging der Vorsitz des Arbeitskreises "Haushalt und Finanzen" auf Bartholomäus Kalb über, nachdem Klaus Rose zum Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses gewählt worden war.